Dokumentation, Beweissicherung

Beweissicherung bei der Bauausführung

Dieses Verfahren dient zur Feststellung eines baulichen Zustandes zum Zeitpunkt der Beweissicherung. Im Vorfeld dokumentierte Tatsachen erleichtern die nachträgliche Bewertung von Bauschäden und dienen der Vermeidung von Streitigkeiten.

Es wird z. B. für den Nachweis einer mangelhaft ausgeführten Leistung angewendet. Sollte dieser Mangel einen Folgeschaden verursacht haben, ist die Klärung der Schuldhaftigkeit auch nach Beheben des eigentlichen Mangels und dem Sichtbarwerden des Schadens eindeutig möglich. Bei geplanten Arbeiten an (Nachbar-) Gebäuden, die nur mit Erschütterungen oder anderen Belastungen durchgeführt werden können (z. B. Unterfangungen, Verdichtungen), werden vor Beginn der Arbeiten die angrenzenden Gebäude auf mögliche Schäden (Risse, Setzungen, Verformungen) und Auffälligkeiten hin untersucht. Somit lässt sich im Nachhinein zweifelsfrei feststellen, ob der Schaden durch die Bauarbeiten entstanden ist oder aber schon vorher vorhanden war.


Dokumentation von Sturm- bzw. Elementarschäden an Gebäuden

Die Zahl der Bauschäden infolge Unwettergeschehen steigt von Jahr zu Jahr erheblich. Um den Reparatur- bzw. Sanierungsaufwand gegenüber der Versicherung belegen zu können, ist eine Begutachtung und Kostenschätzung durch einen Sachverständigen erforderlich.
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